Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Preise

Die Preise sind in der jeweils ausgewiesenen Währung gerechnet. Die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer ist hierin nicht enthalten. Die hiermit fakturierten Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.

3. Lieferfristen

Liefertermine und -fristen, die schriftlich bestätigt wurden, werden nach bester Möglichkeit und Sorgfalt eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, insbesondere Rohstoff- und Energiemangel, Arbeitskämpfen, oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen sind wir berechtigt, die Lieferzeit angemessen zu verlängern. Dem Kunden steht dieserhalb gegen uns ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung nicht zu. Er ist zum Vertragsrücktritt erst dann berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, mindestens jedoch 4 Wochen nach Fälligkeit der Lieferung.

4. Lieferung / Verpackung

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager. Alle Sendungen werden auf Rechnung und Gefahr des Kunden verschickt. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Wir bemühen uns, durch geeignete Frachtführer die Kosten für Verpackung gering zu halten, soweit dies keine Transportschäden erzeugt. Unvermeidliche Verpackung müssen wir Ihnen weiterberechnen und können diese auch nicht zurücknehmen.

5. Ausführung

Änderungen und Abweichungen in der Ausführung eines bestellten Produkts sind zulässig, insbesondere wenn sie nicht qualitätsmindernd sind und/oder dem technischen Fortschritt dienen, also eine Produktverbesserung beinhalten, vorausgesetzt, dass sie dem berechtigten Interesse des Kunden zumutbar sind.

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar: innerhalb von 14 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug schuldet uns der Kunde Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen sonstiger, von uns nicht anerkannter bzw. nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware), bis sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenkosten, insbesondere auch jeweils ausstehende Forderungssalden ausgeglichen sind. Sollte die Vorbehaltsware und die gemäß Absatz 7.3. abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung wertmäßig unsere noch ausstehenden Forderungen um mehr als 15% übersteigen, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die darüber hinausgehenden Sicherungen freizugeben

7.2 Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 DGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit Ware, die im Eigentum Dritter steht, zu einer neuen Sache bzw. zu einem vermischten Bestand, steht uns das Miteigentum daran zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache bzw. vermischten Bestands

7.3 Wiederverkäufer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang veräußern; sie treten schon jetzt die ihnen aus der Weiterveräußerung zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an uns ab. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Eine Abtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines Factoring ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet.

7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn sie von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird. Das Recht zur Weiterveräußerung oder zum Forderungseinzug erlischt bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde den Namen der Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen.

7.5 Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte an Waren und Forderungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

7.6 Lässt der Recht des Staates, indem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir mit Wirkung für den Kunden und auf dessen Kosten alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen wie z. B. Registrierungen zur wirksamen Vereinbarung unseres Eigentumsvorbehalts zu treffen und auf seine Kosten bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutze unseres Eigentums oder an dessen Stelle eines anderen Rechts am Liefergegenstand treffen wollen.

8. Gewährleistung

8.1 Unsere technischen Beratungen und Angebote werden mit äußerster Sorgfalt ausgearbeitet unter Berücksichtigung der uns bekannten Parameter und Umstände.

8.2 Wir können jedoch aufgrund der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten, unterschiedlicher Anforderungen und individuellen Bedingungen bei der Verwendung keine Gewähr für die Eignung des Produkts für eine bestimmte Verwendungsmöglichkeit geben, wenn wir die Eignung nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Der Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, die Eignung des Produkts vor dessen Bestellung für die von ihm gedachte Verwendung selbst zu prüfen und uns hiervon schriftlich zu informieren.

8.3 Die Rücksendung beanstandeter Artikel bedarf unserer zuvor erteilten Zustimmung. Sie hat in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.

8.4 Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel müssen, soweit der Kunde Kaufmann ist, unverzüglich nach Empfang der Ware, andernfalls spätestens jedoch binnen zwei Wochen in schriftlicher Form bei uns geltend gemacht werden. Ansonsten gelten die Mängel als genehmigt.

8.5 Die eigene Beseitigung von Fehlern und Mängeln durch den Kunden an unserem Produkt kann nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Ansonsten erlischt unsere Gewährleistung und Haftung für alle hinaus resultierenden Garantie- und evtl. Folgeschäden.

8.6 Wir leisten Gewähr durch kostenlose Ersatzlieferung oder durch kostenlose Reparatur des Gerätes bei frachtfreier Einsendung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Berechnungen, Zeichnungen

Unsere, dem Kunden zur Verfügung gestellten Berechnungen, Zeichnungen und sonstige technische Unterlagen, sowie knowhow verbleiben unser Eigentum. Sie dürfen vom Kunden ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dritten Firmen oder Personen nicht bekannt- oder weitergegeben werden. Missbrauch oder Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.

10. EDV-Daten

Um einen ordnungsgemäßen kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, müssen wir personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten.

11. Produkthaftung

11.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art außerhalb unserer Gewährleistung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch an Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Ware pfleglich, gemäß den technischen Notwendigkeiten, die ihm bekannt sein müssen, zu behandeln, um Folgeschäden zu vermeiden.

Im Zweifels- oder Grenzfall muss er sich vor Anwendung oder Weiterverarbeitung des gelieferten Gegenstandes mit uns in Verbindung setzen und die technische Freigabe in Schriftform für diesen speziellen Anwendungsfall bei uns einholen. Entsteht bei Weiterverarbeitung oder Einbau unseres Produkts durch den Kunden in einen anderen Gegenstand bei dessen Verwendung einem Dritten einen Schaden infolge eines Fehlers unseres Produktes, so wird unser Haftungsanteil intern auf das Verhältnis des Wertes unseres Produktes zum Gesamtwert des vertriebenen neuen Gegenstandes beschränkt.

11.3 Kann im Einzelfall die Haftung nicht ausgeschlossen werden, ist sie stets beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, maximal jedoch auf den Verkaufspreis der Ware, aus deren Lieferung die Ansprüche resultieren.

12. Gerichtsstand, geltendes Recht, Schriftform

12.1 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Kempten, soweit unser Kunde Vollkaufmann oder juristische Person ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.3 Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen für das Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Rechtswirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen unberührt.