Stand 13. Mai 2025
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Alle Preisangaben verstehen sich in der jeweils ausgewiesenen Währung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.
Liefertermine und -fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ihre Einhaltung erfolgt nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Möglichkeiten. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – insbesondere Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen – verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch vier Wochen ab Fälligkeit der Lieferung, zulässig.
Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Auslieferungslager (EXW gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Verpackungsmaterial wird – sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben – nicht zurückgenommen. Wir wählen die Verpackung und den Versandweg nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung eines sachgerechten und kosteneffizienten Transports.
Technische Änderungen und Weiterentwicklungen an bestellten Produkten behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese keine Verschlechterung der vereinbarten Beschaffenheit darstellen oder dem technischen Fortschritt dienen. Derartige Änderungen gelten als vertragsgemäß, sofern sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar sind.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
7.1 Grundsatz – Eigentum bis zur vollständigen Zahlung
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für Nebenforderungen sowie für Forderungen aus späteren Nachbestellungen oder Reparaturleistungen. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15 %, verpflichten wir uns auf Verlangen des Kunden zur Freigabe entsprechender Sicherheiten.
7.2 Verarbeitung und Vermischung
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache bzw. dem vermischten Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zum Gesamtwert der neuen Sache oder des vermischten Bestands.
7.3 Weiterveräußerung durch Wiederverkäufer
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt er sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen in voller Höhe an uns ab – einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrentverhältnissen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Eine Abtretung von Forderungen im Rahmen eines Factorings ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
7.4 Einziehungsbefugnis des Kunden
Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. In diesem Fall hat der Kunde auf unser Verlangen die zur Geltendmachung erforderlichen Angaben zu den Schuldnern der abgetretenen Forderungen zu machen und uns die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
7.5 Mitteilungspflicht bei Eingriffen Dritter
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen zugreifen, insbesondere im Falle von Pfändungen oder sonstigen Maßnahmen. Er hat alle zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
7.6 Eigentumsvorbehalt im Ausland
Sofern das Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur eingeschränkt zulässt, verpflichtet sich der Kunde, auf eigene Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um unsere Sicherungsrechte oder gleichwertige Rechte wirksam zu begründen und aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere Registrierungspflichten oder andere erforderliche Erklärungen gegenüber Behörden und Dritten.
8.1 Technische Beratung
Unsere technischen Informationen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der uns bekannten Angaben des Kunden. Sie entbinden den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung, die Eignung des Produkts für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen.
8.2 Haftung für bestimmte Eignung
Für eine besondere Eignung oder Verwendbarkeit unserer Produkte haften wir nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsabschluss auf besondere Einsatzbedingungen schriftlich hinzuweisen.
8.3 Rücksendung mangelhafter Ware
Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Rücksendungen sind grundsätzlich frachtfrei vorzunehmen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
8.4 Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden, soweit dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen 12 Monaten ab Lieferung geltend zu machen. Verspätete Mängelanzeigen führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistungsrechte.
8.5 Eigenmächtige Mängelbeseitigung
Eine eigenmächtige Beseitigung von Fehlern oder Mängeln an unseren Produkten durch den Kunden oder durch Dritte ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Erfolgt eine solche Maßnahme ohne unsere Zustimmung, erlöschen sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, Garantie sowie jegliche Haftung für daraus entstehende Folge- oder Sekundärschäden.
8.6 Nacherfüllung und Rücktritt
Wir leisten Gewähr durch kostenlose Ersatzlieferung oder – nach unserer Wahl – durch kostenlose Reparatur bei frachtfreier Rücksendung der beanstandeten Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz – sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Alle von uns dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Modelle, CAD-Daten sowie sonstige technische Unterlagen oder Informationen bleiben unser alleiniges geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht, noch anderweitig genutzt werden – unabhängig davon, ob die Nutzung im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks erfolgt oder darüber hinausgeht.
Jede unberechtigte Verwendung, Weitergabe oder Verwertung verpflichtet den Kunden zum Schadensersatz und berechtigt uns zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Dokumentation, Nachverfolgbarkeit, Kommunikation, Buchhaltung).
Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Versanddienstleister, Zahlungsabwicklung) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.
Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gemäß Art. 15–21 DSGVO.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten betroffener Personen finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.kontec-gmbh.com/datenschutz.
11.1 Allgemeiner Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung oder wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11.2 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich und entsprechend den ihm bekannten technischen Erfordernissen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu verwenden, zu montieren und zu betreiben, um Folgeschäden zu vermeiden.
In Zweifels- oder Grenzfällen hat der Kunde vor dem Einsatz, der Weiterverarbeitung oder dem Einbau der Ware Rücksprache mit uns zu halten und für den jeweiligen Anwendungsfall eine schriftliche technische Freigabe einzuholen.
Entsteht durch die Weiterverarbeitung oder den Einbau unseres Produkts in ein anderes Erzeugnis bei dessen Verwendung ein Schaden bei einem Dritten, und beruht dieser Schaden auf einem Fehler unseres Produkts, wird unsere Ersatzpflicht im Innenverhältnis auf den Anteil des Wertes unseres Produkts am Gesamtwert des betroffenen Enderzeugnisses beschränkt.
11.3 Begrenzung der Ersatzpflicht
Soweit eine Haftung unsererseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist sie der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und maximal auf den Nettoverkaufspreis der betroffenen Ware begrenzt. Bei Weiterverarbeitung oder Einbau unseres Produkts in ein anderes Erzeugnis beschränkt sich unsere Ersatzpflicht im Innenverhältnis auf den anteiligen Wert unseres Produkts am Gesamtwert des Enderzeugnisses.
12.1 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Kempten (Allgäu), Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gleiches gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.2 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.3 Schriftform und Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Die gesetzliche Textform im Sinne von § 126b BGB (z. B. E-Mail, Fax) genügt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mündliche Abreden entfalten keine rechtliche Wirkung, sofern sie nicht nachträglich schriftlich bestätigt wurden.
12.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.